Mit 1. Jänner werden die Förderungen für den Tausch fossiler Heizungen auf nachhaltige Lösungen massiv erhöht.
Die konkreten Förderdetails wurden nun vom Klimaschutzministerium ausgearbeitet und der Umweltförderungskommission zum Beschluss vorgelegt. Formal beschlossen werden sie noch im Dezember, sodass sie mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten können.
Bislang gab es eine Pauschale in Höhe von 7.500 Euro und für den Tausch von Gasheizungen zusätzlich einen „Raus aus Gas“-Bonus von 2.000 Euro. Ab 1. Jänner sollen technologiespezifische Förderpauschalen gelten – sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher soll somit auch auch die Förderung ausfallen. Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss. Das soll nun auch bei den Förderpauschalen des Bundes abgebildet werden.
Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser:
Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000,- Euro
Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000,- Euro
Scheitholz-Zentralheizung: 16.000,- Euro
Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000,- Euro
Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000,- Euro
Bis zu 100 Prozent förderbar
Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten 100 Prozent bis hin zur technologiespezifischen Kostengrenze der Kosten gefördert. Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904,- Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind). Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998,- Euro.
Was den mehrgeschossigen Wohnbau betrifft, sollen je nach Heizungssystem und Leistung der Anlage bis zu 45.000 Euro Basisförderung vom Bund abgeholt werden können (bisher bis zu 15.000 Euro). Dazu kommen 4.000,- Euro pro Wohneinheit für die Zentralisierung des Heizsystems (bisher 3.000,- Euro). Zudem soll es auch hier weitere Boni geben, etwa für die Umstellung von Gas- auf Elektroherde, für das Bohren einer Erdsonde bei gleichzeitigem Einbau einer Erdwärmepumpe, für den Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem oder für die Errichtung einer thermischen Solaranlage.
Auch die Förderhöhe des Bundes für die thermische Sanierung der Gebäude wird verdreifacht. Im Ein- und Zweifamilienhaus wird die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung von derzeit 14.000,- Euro auf 42.000,- Euro angehoben. Im mehrgeschossigen Wohnbau verdreifacht das Klimaschutzministerium die maximale Förderung von 100,- Euro/m2 auf 300,- Euro/m2. Damit sollen die 200 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung konkret umgesetzt werden.