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Biomasse: Neue Bürokratiewelle rollt an

von Rainer Kuster
8. März 2024
in Heizung
Foto: Nostal6ie/123rf

Foto: Nostal6ie/123rf

Bereits ab einer Größe von 7,5 MW Brennstoffwärmeleistung müssen künftig Biomasse-Anlagenbetreiber laut RED III-Verordnung nachweisen, dass das eingesetzte Holz aus nachhaltiger Produktion stammt.

Mittlerweile haben 200 Unternehmen Nachhaltigkeitszertifizierungen nach dem RED II-Standard durchgeführt, weitere 100 werden in den nächsten Monaten folgen. 16 Zertifizierungsstellen sind aktuell in Österreich tätig. Mit der Einführung der RED III wird die Größenschwelle für die Nachweispflicht nun von 20 auf 7,5 MW gesenkt und zahlreiche neue Kriterien implementiert.

„Während wir uns um die Umsetzung der Energiewende und die Bewältigung der Energiekrise kümmern sollten, werden Anlagenbetreiber, Händler und Produzenten, die ohnehin dem strengen österreichischen Forstgesetz und hohen Förderauflagen unterliegen, gezwungen, die Einhaltung der Gesetze mit aufwendigen Zertifizierungssystemen nachzuweisen. Eine Doppelgleisigkeit, die in der aktuellen Ausführung die Energiewende hemmt, für Rechtsunsicherheit sorgt und die nachhaltige Bewirtschaftung bremst statt fördert“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes.

Die von der Europäischen Union erlassene Richtline für Erneuerbare Energien (RED) wird laufend überarbeitet und muss von den Nationalstaaten umgesetzt werden. Die ministerielle Zuständigkeit fällt in die Bereiche des Klimaschutz- und des Landwirtschaftsministeriums, die wiederum das Umweltbundesamt und das Bundesforschungszentrum für Wald beauftragt haben, die Umsetzung zu betreuen.

Die Zertifizierungssysteme selbst werden wiederum von der EU-Kommission zugelassen und beaufsichtigt. „Alleine der Kompetenzen-Dschungel zeigt die Herausforderung, vor der wir stehen. Noch dazu gibt es national unterschiedliche Umsetzungen, die untereinander kompatibel sein müssen. Mit der Implementierung der RED III brauchen wir hier eine deutlich vereinfachte Umsetzung. In Österreich gesetzlich kontrollierte, nachhaltig produzierte Biomasse muss auch von der EU-Kommission als nachhaltig anerkannt werden – auch ohne Zettelwirtschaft“, fordert Titschenbacher.

Der Österreichische Biomasse-Verband wird nun eine Informations- und Schlichtungsstelle für beteiligte Unternehmen, Zertifizierungsstellen- und Systeme aufbauen, aktuelle Informationen zum Thema sammeln und aufbereiten. Neben der Information auf der Homepage werden Informationsveranstaltungen durchgeführt und möglichst breit getragene Positionen zu praxistauglichen Lösungen ausgearbeitet. Auf der Homepage wurde ein eigener Bereich mit Basisinformationen und häufig gestellten Fragen zum Thema eingerichtet.

„Wichtig ist eine gemeinsame Plattform für die Bioenergiebranche und Rohstoffproduzenten, beteiligte Zertifizierungssysteme, Zertifizierer, Behörden und beauftragte Stellen. Daher haben wir uns entschlossen, dies als Informations- und Schlichtungsstelle umzusetzen. Wir laden alle betroffenen Unternehmen, Verbände und zuständige Stellen ein, sich zu beteiligen, um sich für eine praxistaugliche RED III Umsetzung einzusetzen“, so Titschenbacher.

Anfragen zum Thema können ab sofort via E-Mail an schlichtungsstelle@biomasseverband.at gestellt werden. Unter dieser Mailadresse kann für betroffene Unternehmen auch ein Newsletter zum Thema Nachhaltigkeitszertifizierung angefordert werden.

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