shk aktuell
DAS HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS
MEDIADATEN
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
shk aktuell
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
SHK-AKTUELL
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Allgemein

Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

von Rainer Kuster
9. Juli 2025
in Allgemein
Foto: 123rf/liudmilachernetska

Foto: 123rf/liudmilachernetska

Bekanntlich haben Arbeitnehmer auch im Krankenstand Anspruch auf Entlohnung. Nicht alle wissen jedoch, ab wann die zuständige Krankenversicherung die Weiterzahlung übernimmt. Vorweg: Es orientiert sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Für wie lange der Arbeitgeber das Entgelt im Krankenstand zu tragen hat, hängt – wie unter anderem auch der Website der LBG Österreich zu entnehmen ist – von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, wobei hier in der Regel keine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten erfolgt.

Im ersten Beschäftigungsjahr hat der Dienstgeber seinen Mitarbeitern im Krankheitsfall für sechs Wochen das volle und für weitere vier Wochen das halbe Entgelt zu bezahlen. Ab dem zweiten Jahr (und bis zum 15. Jahr) verlängert sich die volle Bezahlung um zwei Wochen. Ab dem 16. Beschäftigungsjahr hat der Dienstnehmer für zehn Wochen Anspruch auf die Weiterzahlung des vollen Lohns und ab dem 26. Jahr sind es zwölf Wochen.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht der Fortzahlungsanspruch gegenüber der zuständigen Krankenversicherung, meistens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Zahlt der Arbeitgeber nur mehr die Hälfte des Entgelts, so übernimmt die ÖGK die andere Hälfte. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und erhalten ab dem 4. Tag das Krankengeld direkt von der ÖGK. Auch Arbeitslose erhalten das Krankengeld von der ÖGK und zwar in Höhe der AMS-Leistung.

Das Krankengeld, sowohl das volle als auch das halbe, wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist formlos bei der Krankenversicherung (in den meisten Fällen ÖGK) zu stellen.

Ähnliche Beiträge

Megabad öffnet B2B-Shop speziell für Installateure

Megabad öffnet B2B-Shop speziell für Installateure

von Klaus Klöckl
16. März 2026

Die Vertriebskanäle für Haustechnikware sind nicht erst seit gestern im Umbruch. Jetzt richtet sich der Sanitär-Onlinehändler Megabad aus dem deutschen...

Neuer Installateur-Lehrplan kommt

Neuer Installateur-Lehrplan kommt

von Christian Klobucsar
15. März 2026

Seit Ende letzten Jahres lenkt bekanntlich Anton Berger (55) als Bundesinnungsmeister die Geschicke der der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker. SHK-AKTUELL...

Das war die Energiesparmesse 2026

Das war die Energiesparmesse 2026

von Christian Klobucsar
13. März 2026

Rund 23.000 Fachbesucher sowie insgesamt 82.000 Interessierte besuchten Ende Februar die Energiesparmesse in Wels. Sie wurde damit nicht nur erneut...

„Lass das doch den Profi machen“

„Lass das doch den Profi machen“

von Rainer Kuster
10. März 2026

Mit der groß angelegten Kampagne "Lass das doch den Profi machen" stärkt Elements die Installateurpartner. Die Botschaft an die Endkunden...

Zehn überholte Wahrheiten über die SHK-Branche

Zehn überholte Wahrheiten über die SHK-Branche

von Redaktion
23. Februar 2026

Das Geschäft mit Sanitär, Heizung und Klima ist seit jeher traditionell-konservativ aufgestellt und nicht unbedingt für seinen starken Wandel bekannt....

Energiesparmesse öffnet ihre Pforten

Energiesparmesse öffnet ihre Pforten

von Klaus Klöckl
23. Februar 2026

Dieser traditionsreiche SHK-Hotspot verknüpft von 25. Februar – 27. Februar die Themen Heizung, Energietechnik, Bad, Sanitär und Installationstechnik sowie von...

NEUESTE BEITRÄGE

  • Megabad öffnet B2B-Shop speziell für Installateure
  • Testhaushalt für BWT OnePipe Pearlwater gesucht
  • Zehn Jahre PASSION: Das Exklusiv-Sortiment, das in jedes Bad passt
  • Multitalent Wärmepumpe: Eine Zukunftsinvestition
  • Neuer Installateur-Lehrplan kommt
WERBUNG

SHK AKTUELL

DAS ÖSTERREICHISCHE HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS

JETZT ABONNIEREN!

NEWSLETTER

SOCIAL MEDIA

SUCHE

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Digital
  • AGB
  • Datenschutz

© 2023 SHK-AKTUELL OG

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
  • Mediadaten

© 2023 SHK-AKTUELL OG