Wie auf zahlreichen Web-Portalen nachgelesen werden kann, stehen seit knapp zwei Wochen die Fördertöpfe für Sanierungsmaßnahmen bereit. Zwar wurde bei der Neuauflage (was die Vergabekriterien betrifft) ordentlich nachgebessert, dennoch sind noch zentrale Fragen offen.
Dass aufgrund des abrupten Förderstopps Ende letzten Jahres zum Neustart ein großes Gedränge rund um die Fördermillionen bestand, war natürlich nachvollziehbar. Schließlich wollten all jene, die damals zu spät waren, beim neuerlichen Start der Vergabe diesmal zum Zug kommen. Diese erste Welle dürfte nun vorbei sein, wie unser Reality Check auf der eigens eingerichteten Website „www.sanierungsoffensive.at“ ergab. Dennoch ist Zuwarten keine gute Option. Wer ein konkretes Projekt zum Heizungstausch hat, sollte dies jetzt zeitnah einreichen.
Soweit die gute Nachricht. Panik-Blanco-Einreichungen sind also nicht notwendig … und aufgrund der neuen Vergaberichtlinien (beispielsweise ein zwingendes Energieberatungsprotokoll) auch ohnehin nicht mehr möglich. Denn ab sofort werden nur noch konkrete Projekte bedient.
SHK-AKTUELL hat jedoch einen tieferen Blick in die gesamte Systematik der Fördervergaben geworfen und bei dieser Recherche reichlich Schützenhilfe von Christian Zürn erhalten. Dieser Sanierungsexperte beschäftigt sich schon seit langer Zeit mit den Mechanismen des Förderprogramms und hat seine Erfahrungen zu Jahresbeginn auch schon als Gastautor mit den Lesern von SHK-AKTUELL geteilt.
Fakt ist, dass nun bei den Vergaberichtlinien zwar erfreuliche Verbesserungen umgesetzt wurden die den Missbrauch weitgehend ausräumen, doch auch jetzt sind noch kritische Fragen offen, die vor allem die letzte Förderwelle betreffen. Etwa der Umstand, was mit jenen Geldern passiert, die zwar reserviert, aber nicht abgeholt wurden – immerhin knapp 430 Millionen Euro. Aus dem Ministerium heißt es dazu, dass diese Gelder für das Format „Sauberes Heizen für Alle“ – ein Fördertopf für einkommensschwache Haushalte – eingesetzt werden solle. Dort wartet jedoch nach wie vor das Budget aus dem letzten Jahr, da es dafür kaum Nachfrage gab. Inwieweit es sinnvoll ist, diesen anscheinend schlecht positionierten Fördertopf nun mit weiteren 430 Millionen Euro aufzufüllen, sei dahingestellt. Vor allem angesichts der knappen Budgetmittel des Erfolgsformats “Raus aus Öl und Gas”. Dieses Geld würde dort viel dringender gebraucht.
Christian Zürn hat daher die Verantwortlichen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft um Beantwortung drängender Fragen ersucht und Ende September entsprechende Antworten erhalten. Wir bringen nachfolgend einen Auszug der wichtigsten Passagen:
„Mit Stand 25.08.2025 wurden 2025 in der Förderschiene ‚Raus aus Öl und Gas‘ und Sanierungsbonus insgesamt 66.426 Projekte zugesichert und für weitere 8.850 Projekte waren die eingereichten Unterlagen zur Prüfung in der KPC, somit ergibt dies eine Summe von 75.276 Projekten. Für die angeführten 66.426 Projekte wurden 1.162,8 Mio. Euro zugesichert und für die 8.850 Projekte, für die die eingereichten Unterlagen zur Prüfung in der KPC sind, sind weitere 158 Mio. Euro vorzusehen, somit in Summe 1.320,8 Mio. Euro. Bezugnehmend auf die offenen Registrierungen waren mit Stand 25.08.2025 in der Förderschiene ‚Raus aus Öl und Gas‘ 21.114 Projekte und beim Sanierungsbonus 11.846 Projekte erfasst“. Dies entspreche einem Förderbedarf in der Höhe von maximal 432,3 Mio. Euro. Mit Stand 23.12.2024 waren Förderanträge in der Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro endabgerechnet, genehmigt, eingereicht bzw. registriert.
Zudem hat das Ministerium auf dem Portal „www.sanierungsoffensive.at“ eine „FAQ“-Liste zu den wichtigsten Fragen rund um die Fördermittel hinterlegt. Nachfolgend die wichtigsten Antworten:
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Förderung ist inklusive etwaiger Zuschläge mit maximal 30 % der förderungsfähigen (Brutto-)Investitionskosten begrenzt.
Welche Zuschläge kann ich beantragen?
Werden zusätzlich zu einem förderungsfähigen Heizungstausch zeitgleich weitere Maßnahmen gesetzt (Leistungszeitraum ab 03.10.2025), können Zuschläge beantragt werden:
• Bonus für thermische Solaranlage beziehungsweise PVT-Hybridkollektoren (reine Photovoltaik-Anlagen sind nicht Teil des Bonus)
• Bonus für Tiefenbohrung oder Brunnenerrichtung bei Sole/Wasser-Wärmepumpe beziehungsweise Wasser/Wasser-Wärmepumpe
Kann diese Förderung parallel zu einer anderen Förderung für dieselbe Maßnahme beantragt werden?
Für die beantragte Maßnahme kann keine weitere Bundesförderung beansprucht werden. Eine Kombination mit einer Landesförderung ist grundsätzlich möglich, wenn dies aus Sicht des jeweiligen Bundeslandes zulässig ist.Sämtliche in Anspruch genommenen Förderungen dürfen die Investitionskosten des Projekts nicht übersteigen. Genehmigte und ausbezahlte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst, unzulässige Mehrfachförderungen stellen einen Rückforderungsgrund dar.
Ich habe in den Vorjahren bereits eine Förderung im Rahmen des „Sanierungsscheck“ oder „Sanierungsbonus“ erhalten. Darf ich für den gleichen Standort trotzdem die Förderung „Kesseltausch“ beantragen?
Ja. Sofern im Rahmen des „Sanierungsscheck“ oder „Sanierungsbonus“ ausschließlich Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung (Dämmmaßnahmen, Fenstertausch) gefördert wurden beziehungsweise nicht bereits eine Förderung für den Heizungstausch ausbezahlt wurde, kann für den Heizungstausch die Förderung „Kesseltausch“ beantragt werden.
Wie alt muss die bestehende fossile Heizung sein?
Das bestehende fossile Heizungssystem muss kein Mindestalter aufweisen, sie muss allerdings für mindestens eine Heizperiode in Betrieb gewesen sein.
Kann ich für meinen Heizungstausch, den ich bereits vor dem 03.10.2025 durchgeführt habe, eine Förderung beantragen?
Nein. Im Rahmen der Förderungsaktion „Kesseltausch“ für Private Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Reihenhaus werden ausschließlich Leistungen gefördert, die ab 03.10.2025 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 03.10.2025 geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Maßgebend ist das Lieferungsdatum des Wärmeerzeugers (Holzkessel, Wärmepumpe, Wärmeübergabestation bei Fernwärme) an den Projektstandort.
Ist die Entsorgung der Altanlage verpflichtend? Brauche ich einen Nachweis darüber?
Ja. Alle fossilen Altanlagen als auch eventuell vorhandene Brennstofftanks sind fachgerecht zu entsorgen. Ein Nachweis darüber ist der KPC auf Nachfrage vorzuweisen. Ein Verkauf oder die Weitergabe der Altanlage ist für den Erhalt der Förderung nicht erlaubt.Ist die Entsorgung von Brennstofftanks nicht möglich, so müssen diese jedenfalls entleert, gereinigt und verplombt werden.
Bei mir besteht die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes beziehungsweise klimafreundliches Nahwärme oder Fernwärmenetz. Kann ich trotzdem eine Förderung für eine Wärmepumpe oder ein Holzzentralheizungsgerät beantragen?
Grundsätzlich gilt der Fernwärmevorrang. Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nahwärme oder Fernwärmenetz möglich, aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt vor, wenn die Investitionskosten für die Alternative (Wärmepumpe oder Holzheizung) mindestens 25 % niedriger sind als für den Fernwärmeanschluss.Sollte seitens der Fernwärmebetreiber keine Angebotslegung in einem angemessenen Zeitraum (3 Monate ab Anfrage) erfolgen, ist die Förderung eines klimafreundlichen Alternativsystems in Ermangelung der Feststellbarkeit der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zulässig.
Welche besonderen Bedingungen gibt es bei der Förderung von Wärmepumpen?
Die Vorlauftemperatur im Heizkreis darf die Temperatur von 55°C nicht überschreiten. Der GWP-Wert („Global warming potential“) des eingesetzten Kältemittels darf den Wert von 750 nicht überschreiten. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert sich bei Monoblockgeräten ≤ 50 kW und Splitgeräten ≤ 12 kW die ermittelte Förderung um 20 %.
In einem Zweifamilienhaus wird in beiden Wohneinheiten die Heizung getauscht. Können zwei Förderungsanträge gestellt werden?
Werden zwei bestehende fossile Heizungen gegen zwei neue, voneinander baulich und technisch getrennte, klimafreundliche Heizungen getauscht, so können zwei Förderungsanträge gestellt werden. Die jeweils eingereichten Unterlagen müssen auf die antragstellende Person lauten. Es muss sich um getrennte Rechnungen handeln.Werden zwei bestehende fossile Heizungen gegen eine gemeinsame klimafreundliche Heizung getauscht, so kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Im Falle, dass ein gemeinsames fossiles Heizungssystem gegen zwei getrennte neue Heizungen getauscht wird, kann ebenfalls nur ein Förderungsantrag gestellt werden.
Kann ein Antrag für den Tausch der Heizung gestellt werden, wenn die antragstellende Person keine Privatperson ist?
Nein. Die Förderung „Kesseltausch“ im Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus/Reihenhaus kann nur von Privatpersonen beantragt werden. Unternehmen, Eigentümergemeinschaften, Gemeinden, Vereine und sonstige juristische Personen sind von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Die Rechnungen für den Heizungstausch müssen auf die antragstellende Person als Privatperson lauten.
Werden Brauchwasserwärmepumpen gefördert?
Die Installation einer Brauchwasserwärmepumpe wird als alleinig eingereichte Maßnahme nicht gefördert. Ist eine Brauchwasserwärmepumpe jedoch Teil eines förderungsfähigen Heizungstausches, so können die Kosten dafür berücksichtigt werden, wenn die Brauchwasserwärmepumpe einen Warmwasserspeicher inkludiert hat.
Werden Gas-Wärmepumpe-Hybrid-Anlagen gefördert?
Nein. Hier wird weiterhin ein fossiler Brennstoff eingesetzt.
Werden Eigenleistungen gefördert?
Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Etwaige Kosten für Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Diese FAQ-Liste kann im Originalwortlaut unter www.sanierungsoffensive.gv.at abgerufen werden.






