Seit 12. Jänner kann die Geräte-Retter-Prämie beantragt werden. Derart erhalten Konsumenten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro.
Seit Bekanntgabe des neu gestalteten Fördermodells haben sich 1500 qualifizierte Partnerbetriebe für die Geräte-Retter-Prämie registrieren lassen. Damit ist eine österreichweit flächendeckende Abwicklung gesichert.
Mit der Prämie setze das Umweltministerium einen Impuls für eine starke Reparaturkultur im Sinne der Kreislaufwirtschaft. „Reparieren statt Wegwerfen verlängert die Lebensdauer der Geräte, schont Ressourcen und hilft somit, Emissionen zu vermeiden“, so Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ.
Klarer Fokus auf den Haushaltsbereich
Gefördert wird nicht nur die Reparatur, sondern auch Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten.
Die Prämie konzentriert sich auf häufig genutzte Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Haushaltsbereich. Dazu zählen unter anderem auch Klima- und Wärmekleingeräte sowie Werkzeuge. Nicht mehr gefördert werden Handys, E-Bikes oder Wellnessgeräte.
Konsumenten können ihren Geräte-Retter-Bon online über die Webseite beantragen. Dieser ist drei Wochen lang gültig und kann – entweder digital oder ausgedruckt – bei einem der Partnerbetriebe eingelöst werden. Diese sind ebenfalls auf der offiziellen Webseite zu finden. Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die abwickelnde Kommunalkredit Public Consulting (KPC) auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Reparaturbetriebe, die an der Aktion teilnehmen möchten und die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, können sich ebenfalls über die Webseite anmelden und erhalten nach positiver Prüfung der KPC ihre Teilnahmebestätigung.






