shk aktuell
DAS HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS
MEDIADATEN
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
shk aktuell
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
SHK-AKTUELL
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Allgemein

Dienstverhinderung durch Elementarereignisse

von Klaus Klöckl
17. September 2024
in Allgemein
Foto: 123rf/natalibabinska

Foto: 123rf/natalibabinska

Viele Inhaber von Gewerbebetrieben wissen nicht, was bei Vorliegen einer Unwetterkatastrophe, wie etwa dem aktuellen Hochwasser, im Dienstrecht vorgesehen ist. Müssen Arbeitskräfte auch dann bezahlt werden, wenn sie durch Hochwasser daran gehindert sind, den Arbeitsplatz zu erreichen? SHK-AKTUELL hat sich im Rechtsbereich der Wirtschaftskammer umgesehen.

Das Arbeitsrecht hat für diesen Fall mehrere Antworten vorgesehen. So ist es etwa davon abhängig, welchem Umstand diese Dienstverhinderung folgt. Liegt der Grund etwa im Bereich des Arbeitgebers, besteht bei Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies ist etwa unter anderem dann der Fall, wenn durch Schäden am Betriebsgebäude nicht gearbeitet werden kann. Bei Dienstverhinderungsgründen, die dem Arbeitnehmer zugeordnet werden können, besteht dann Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sie wichtige persönliche Gründe darstellen, die vom Arbeitnehmer nicht verschuldet und zeitlich begrenzt sind.

Bei Elementarereignissen, welche die Allgemeinheit treffen, indem eine „höhere Gewalt“ verhindert, am Arbeitsplatz zu erscheinen, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch. Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise durch Hochwasser am rechtzeitigen Arbeitsantritt gehindert, so ist zunächst zu prüfen, ob dieses Ereignis die Allgemeinheit trifft und daher kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Kollektivverträge können jedoch abweichende Regelungen enthalten. Ist nicht die Allgemeinheit, sondern nur eine beschränkte Anzahl von Arbeitnehmern durch ein Ereignis höherer Gewalt betroffen, fällt dieses Ereignis in die Sphäre des Arbeitnehmers. In einem solchen Fall ist für die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers maßgeblich, ob wichtige persönliche Gründe ein Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz rechtfertigen.
Der Arbeitgeber ist aber selbst im Fall einer begründeten Dienstverhinderung, die dem Bereich des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, nur dann zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn das Ereignis vorhersehbar ist und der Arbeitsplatz durch rechtzeitig getroffene Maßnahmen erreicht werden kann.
Befindet sich beispielsweise der Wohnort des Arbeitnehmers in einem Gebiet, in dem in kürzeren Abständen mit Hochwasser zu rechnen ist, so sind tatsächlich eintretende Hochwässer als voraussehbar anzusehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Jahrhunderthochwässer sind hingegen als nicht vorhersehbar anzusehen und schließen ein Verschulden des Arbeitnehmers aus.
Falls Arbeitnehmer auf Grund eines Katastropheneinsatzes im öffentlichen Interesse dem Dienst fernbleiben, trifft den Arbeitgeber keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung.

Ähnliche Beiträge

Neuer GC Abex in Parndorf

Neuer GC Abex in Parndorf

von Klaus Klöckl
15. Dezember 2025

Ein neuer Abex-Abholexpressmarkt in Parndorf versorgt die Installateurpartner ab sofort mit SHK-Artikeln für den täglichen Spontanbedarf. Mit dem neuen Abholmarkt...

Nachjustiertes Lieferkettengesetz bringt Entlastung

Nachjustiertes Lieferkettengesetz bringt Entlastung

von Rainer Kuster
7. Dezember 2025

Die Grundidee eines Lieferkettengesetzes, um internationale Standards und Menschenrechte sicherzustellen, sei laut IV nachvollziehbar. Die ursprüngliche Ausgestaltung hätte jedoch in...

Energiesparmesse: VIZ wieder dabei

Energiesparmesse: VIZ wieder dabei

von Klaus Klöckl
5. Dezember 2025

Die zuletzt ruhend gestellte Zusammenarbeit zwischen der Energiesparmesse Wels und dem Verband der Installations-Zulieferindustrie (VIZ) wird 2026 wieder fortgesetzt. In...

Entbürokratisierungspaket entlastet EPU und KMU

Entbürokratisierungspaket entlastet EPU und KMU

von Rainer Kuster
4. Dezember 2025

Am 3. Dezember wurden im Ministerrat 113 Maßnahmen zur Entbürokratisierung zur Stärkung der Wirtschaft und für eine zeitgemäße Verwaltung für...

Vorweihnachtliche Stimmung bei SHT

Vorweihnachtliche Stimmung bei SHT

von Rainer Kuster
4. Dezember 2025

Mit dem traditionellen Adventmarkt setzte SHT Ost auch heuer wieder ein vorweihnachtliches Highlight. Rund 650 Besucherinnen und Besucher sowie 60...

SHK-AKTUELL im Mai

Unsere Themen in der Winterausgabe

von Christian Klobucsar
11. November 2025

Hurra – die November/Dezember-Ausgabe von SHK-AKTUELL ist fertig und wird in den nächsten Tagen druckfrisch ausgeliefert. Neben dem herkömmlichen Postversand...

NEUESTE BEITRÄGE

  • BHT Windhager mit neuem Co-Chef
  • Neuer GC Abex in Parndorf
  • Neues Strommarktgesetz ist beschlossen
  • Unklare Budgetlage bei Kesseltauschförderung
  • Gewinner können alles!
WERBUNG

SHK AKTUELL

DAS ÖSTERREICHISCHE HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS

JETZT ABONNIEREN!

NEWSLETTER

SOCIAL MEDIA

SUCHE

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2023 SHK-AKTUELL OG

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
  • Mediadaten

© 2023 SHK-AKTUELL OG