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Gasspeicher-Verordnung läuft Ende 2025 aus

von Rainer Kuster
8. April 2025
in Heizung
Foto: 123rf/shinobi34

Foto: 123rf/shinobi34

Die EU-Notfallverordnung 2022 schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre unterirdischen Gasspeicher jeweils bis zum 1. November zu 90 Prozent zu füllen. Eine nachjustierte Version dieser Vorgabe wird im Oktober erwartet.

Zunächst waren – abgesehen von der Verlängerung – von der Kommission keine inhaltlichen Veränderungen der bisherigen Regelungen vorgesehen. Mehrere Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, forderten jedoch mehr Flexibilität bei den Befüllungszielen, um Marktspekulationen und Marktmanipulationen entgegenzuwirken.

Berechenbarkeit und Transparenz
Die Europäische Union will angesichts der geopolitisch weiterhin angespannten Situation die Gasspeicher-Verordnung verlängern, um weiterhin Berechenbarkeit und Transparenz bei der Nutzung von Gasspeicheranlagen in der gesamten EU zu gewährleisten. In dem von der Kommission vorgelegten Entwurf für die Verlängerung wird betont, dass Gasspeicher zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie bei hoher Nachfrage oder Lieferstörungen zusätzliche Mengen Gas bereitstellen. Sie würden 25-30 Prozent des in der EU im Winter verbrauchten Gases liefern. Während der Heizperiode verringere die Speicherung die Notwendigkeit, zusätzliches Gas zu importieren, und trage somit zur Abfederung von Angebotsschocks bei.

Erdgas sei ein wichtiger Faktor für Strom, Energie und Industrie – daher brauche es ausreichend Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen. Insbesondere bei der Stromerzeugung sei Gas nicht wegzudenken, denn im Winter seien Gaskraftwerke ein wichtiger Puffer. Österreich verfüge über sehr große Gasspeicher und könne mehr als den eigenen Jahresbedarf einspeichern.

Der Füllstand der Gasspeicher in Österreich liege derzeit bei rund 45 Prozent. Dies sei passend für die Jahreszeit. Der Füllstand könne jederzeit online unter energie.gv.at abgerufen werden. Bis Ende vergangenen Jahres sei hauptsächlich russisches Gas bezogen worden. Der Transitvertrag, der die Lieferung von russischem Erdgas durch die Ukraine geregelt habe, lief Ende 2024 aus. Nicht ganz drei Viertel der gespeicherten Gasreserven würden Österreich gehören.

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