Ab sofort gibt es nicht nur für den Austausch fossil betriebener Heizkessel gegen nachhaltige Systeme Geld vom Staat, sondern auch für erneuerbare Heizungssysteme, die älter als 15 Jahre sind – somit also auch für alte Holzheizungen und Wärmepumpen.
Viele private Haushalte in Österreich haben schon vor Jahrzehnten auf nachhaltige Heizungen gesetzt. Diese Systeme sind mittlerweile veraltet und ineffizient. Zur Modernisierung dieser Heizungen startet das Klimaschutzministerium (BMK) daher das neue Förderprogramm zum Tausch erneuerbarer Heizsysteme für Private. Damit wird mehr Haushalten der Umstieg auf effizientere, klimafreundlichere und damit kostensparendere Heizsysteme ermöglicht.
Gefördert wird mit dem neuen Programm der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen im Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf einen Fernwärmeanschluss, eine moderne und effiziente Wärmepumpe oder Biomasseheizung. Voraussetzung ist eine Steigerung der Endenergieeffizienz durch das neue Heizungssystem.
Moderne Holzheizungen (Scheitholz, Hackgut oder Pellets) brauchen aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade wesentlich weniger Brennstoff als alte Modelle. Gleichzeitig sind die Feinstaub-Emissionen moderner Holzheizungen kaum mehr messbar. Mit dem Tausch alter Heizungsanlagen könnte der Feinstaub aus dem Hausbrand um über 90% gesenkt werden. Die Brennstoff-Einsparungen liegen bei über einem Drittel.
Die Förderung wird in Form einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro vergeben und ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Zusätzlich kann bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage ein Bonus von 2.500 Euro vergeben werden. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen dafür insgesamt 60 Millionen Euro aus dem BMK zur Verfügung.
Ergänzend zum „Raus aus Öl und Gas“-Programm wird damit eine neue Förderschiene errichtet, um die Wärmewende in Österreich zu beschleunigen. Die Beantragung für die Förderungsaktion verläuft ebenso über die Website umweltfoerderung.at in zwei Schritten – eine Registrierung ist ab sofort möglich. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage und Antragstellung muss nach der Registrierung innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden.
Hier ist ein PDF-Dokument mit allen weiteren Infos abrufbar: