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KIM-Verordnung lähmt Heizungstausch

von Klaus Klöckl
13. August 2024
in Heizung
Foto: 123rf/lenaogurtsova

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Trotz hoher Förderung stellt die Zwischenfinanzierung von klimafreundlichen Heizsystemen ein Problem für viele Haushalte dar. Banken wären zwar für eine unbürokratische Finanzierung bereit, die „KIM-Verordnung“ verhindere dies aber, heißt es unter anderem auch aus dem Branchenverband „proPellets Austria“.

Obwohl attraktive Förderungen für klimafreundliche Heizsysteme vorhanden sind, sei die Zwischenfinanzierung ein großes Problem. Denn Banken dürfen Kredite laut KIM-Verordnung erst genehmigen, wenn verbindliche Förderzusagen vorliegen. Diese Zusagen erfolgen jedoch erst nach der Installation der neuen Heizsysteme.

„proPellets Austria“ schlägt daher drei Möglichkeiten für eine Lockerung der KIM-Verordnung :
*) Geförderte Sanierungsmaßnahmen für ein nachhaltiges Heizsystem sollen aus der KIM-Verordnung ausgenommen werden,
*) Bereits eine unverbindliche Förderzusage oder das nachweisliche Einbringen eines Antrags auf Förderung soll für eine vereinfachte Kreditabwicklung reichen,
*) Verbindliche Förderzusagen werden bereits bei Einreichung des Antrags ausgestellt.

„Wir sind ein verlässlicher Partner der Energie- und Klimawende“, sagt Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisen-Landesbank Steiermark. „Wir sind auch bereit, den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen schnell und unbürokratisch zu finanzieren – es braucht dafür aber eine Abschaffung oder zumindest Aufweichung der KIM-Verordnung.“

Zwischenfinanzierung überfordert viele Haushalte
Bund und Länder fördern den Tausch einer Öl- oder Erdgasheizung bekanntlich mit bis zu 75 Prozent. Für einkommensschwache Personen oder Haushalte gibt es sogar 100 Prozent Förderung. Das Problem: Der Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem muss vorfinanziert werden, bis die Förderungen ausbezahlt werden. Laut Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM) brauchen Banken für eine Zwischenfinanzierung eine verbindliche Förderzusage. Doch diese erhält man erst nach Einreichung und erster Rechnungslegung.

Auch die KIM-Geringfügigkeitsgrenzen (50.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Ehegatten oder eingetragene Partner), auf die OeNB und FMA verweisen, schließen viele Personen aus. Wer bereits einen Immobilienkredit laufen hat und höhere Restbeträge auf dem Kreditkonto aufweist, braucht ebenfalls eine verbindliche Förderzusage, ehe die Bank einen Heizungstausch zwischenfinanzieren kann.

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