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Redaktionsstatut SHK-AKTUELL

von Christian Klobucsar
21. Dezember 2023
in Allgemein
Foto: 123rf/stockbakery

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… für die Publikation journalistischer Inhalte in der Printpublikation „SHK-AKTUELL“, für das News-Portal www.shk-aktuell.at sowie alle nachgelagerten Formate, wie unter anderem Vlogs, Newsletter und Podcasts unter dem Dach von SHK-AKTUELL.

Präambel

Das vorliegende Redaktionsstatut regelt unseren Zugang für das Publizieren von Inhalten in Print und digitaler Form für die B2B-Zielgruppe „Gebäudetechnik“ und ist auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Diesem Statut verpflichten sich alle bei SHK-AKTUELL journalistisch aktive Mitarbeitende. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Punkte davon unberührt.

Grundsätzliches

SHK-AKTUELL ist ein Fachverlag, der sich mit seinen Inhalten an die heimische B2B-Zielgruppe der Gebäudetechnik richtet und sich der objektiven, wahrheitsgetreuen Berichterstattung verpflichtet sieht. Die Redaktion weist jegliche Einflussnahme seitens einzelner Unternehmen, Personen, Innungen und Interessensverbände sowie politischer Parteien zurück. SHK-AKTUELL informiert als völlig unabhängiges Haustechnik-Fachmagazin alle Personen entlang der Wertschöpfungskette der Gebäudetechnik in Form von Reportagen, Interviews, Produktinfos und Hintergrundinformationen. Journalistische Grundsätze prägen die inhaltlichen Beiträge.

Das B2B-Medium SHK-AKTUELL verknüpft unterschiedliche Medienkanäle, wie Vlogs, Podcasts, Newsletter und Print zu einer Infoplattform und versteht sich als vertiefendes Hintergrundmedium zur Schaffung eines höheren Verständnisses seiner Zielgruppe für deren betriebliche Herausforderungen.

Der Eigenanspruch des SHK-AKTUELL Teams ist eine hochqualitative, redaktionell verantwortete Einordnung und Aufbereitung aktueller Entwicklungen und wendet sich dabei gegen jede Form von Diskriminierung und Polemisierung.

Der Grundsatz unserer redaktionellen Arbeit ist die eigenverantwortliche Umsetzung von Inhalten durch Fachjournalistinnen und -Journalisten, die ihre Texte frei und selbständig verfassen. Kein Mitarbeiter wird gezwungen, gegen seine eigene Überzeugung Inhalte zu erstellen. Demnach müssen die Inhalte unserer Redakteure nicht zwangsläufig mit den Ansichten des Herausgebers übereinstimmen. Persönliche Kommentare und Meinung werden als solche deutlich kenntlich gemacht.

Jeder journalistische Mitarbeitende bei SHK-AKTUELL verpflichtet sich, den aktuell geltenden Publikationsrichtlinien des Österreichischen Journalistenverbandes sowie der heimischen Rechtsordnung zu entsprechen. Die Autoren bzw. Inserenten haften für den Inhalt ihrer Artikel beziehungsweise Inserate persönlich.

Inhalte

Die Grundstruktur für Themen und Inhalte der SHK-AKTUELL Plattform werden einmal jährlich im Rahmen einer Redaktionskonferenz mit der Chefredaktion, dem Geschäftsführer sowie den maßgeblich inhaltlich aktiven Mitarbeitenden diskutiert und festgemacht. Das Ergebnis manifestiert sich in den SHK-AKTUELL Mediadaten, in denen der inhaltliche Jahresthemen-Fahrplan festgeschrieben steht. Darüber hinaus werden in periodischen Redaktionssitzungen Details zur jeweils aktuellen Ausgabe besprochen. Entscheidungen werden mittels Mehrheit der anwesenden Personen getroffen, wobei der Chefredakteur zwei Stimmen hält.

Für die Beschaffung von begleitendem Bildmaterial, die entsprechende Quellenangabe (Credit) sowie die Erstellung eindeutiger Bildlegenden ist der jeweilige Redakteur verantwortlich. Er muss auch die Veröffentlichungsrechte an den genutzten Bildern, Grafiken und Texten besitzen.

Zur Annahme von Fremdbeiträgen besteht keine Verpflichtung. Alle externen Artikel werden jedenfalls von der Redaktion bearbeitet und – nach Rücksprache mit dem Einsendenden – entsprechend gekennzeichnet.

Der Herausgeber und die von ihm direkt oder indirekt Beauftragten Personen können in keiner Weise für fehlerhafte oder nicht erschienene Artikel oder Inserate haftbar gemacht werden.

Falls trotz gewissenhafter Recherche fehlerhafte Inhalte veröffentlicht werden, tritt das Gegendarstellungsrecht gemäß § 9 des Mediengesetzes in Kraft, und hat nach unserer Prüfung der Berechtigung in der darauffolgenden Ausgabe zu erfolgen. In der Gegendarstellung ist anzuführen, dass und in welchen Teilen der Beitrag unrichtig war.

Inserate und bezahlte PR-Beiträge haben sich vom redaktionellen Inhalt eindeutig zu unterscheiden und/oder werden als „Inserat“, „Advertorial“ bzw. „Entgeltliche Einschaltung“ gekennzeichnet. Abgelehnt werden Inserate und/oder bezahlte Promotions, welche gegen die Interessen des Herausgebers und/oder die guten Sitten verstoßen. Physische Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ihnen ein frankiertes Rückkuvert beiliegt.

SHK-AKTUELL berücksichtigt bei den Inhalten die unterschiedlichen Geschlechter, indem bei Bedarf in erster Linie geschlechtsneutrale Begriffe und Formulierungen genutzt, aber auch die männliche, als auch die weibliche Schreibweise angeführt wird. Das Gendern in Form von Sonderzeichen oder „Binnen-I“ wird jedoch unterlassen, um den Lesefluss nicht zu belasten. Ansonsten gilt für SHK-AKTUELL die Schreibweise laut Duden.

Im Übrigen gelten die Regeln des Österreichischen Medienrechts, die auf der Website des Bundeskanzleramtes dauerhaft abrufbar sind, sowie die allgemeine Rechtsordnung.

Dieses Redaktionsstatut gilt ab 21.12.2023.

SHK-AKTUELL OG
Flachsweg 38/Haus 2
1220 Wien
Firmenbuch-Nr.: FN 635110 k, Handelsgericht Wien

Unser Redaktionsstatut ist hier als PDF downloadbar:

Redaktionsstatut_SHK_AktuellHerunterladen

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