shk aktuell
DAS HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS
MEDIADATEN
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
shk aktuell
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
SHK-AKTUELL
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Allgemein

Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

von Rainer Kuster
9. Juli 2025
in Allgemein
Foto: 123rf/liudmilachernetska

Foto: 123rf/liudmilachernetska

Bekanntlich haben Arbeitnehmer auch im Krankenstand Anspruch auf Entlohnung. Nicht alle wissen jedoch, ab wann die zuständige Krankenversicherung die Weiterzahlung übernimmt. Vorweg: Es orientiert sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Für wie lange der Arbeitgeber das Entgelt im Krankenstand zu tragen hat, hängt – wie unter anderem auch der Website der LBG Österreich zu entnehmen ist – von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, wobei hier in der Regel keine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten erfolgt.

Im ersten Beschäftigungsjahr hat der Dienstgeber seinen Mitarbeitern im Krankheitsfall für sechs Wochen das volle und für weitere vier Wochen das halbe Entgelt zu bezahlen. Ab dem zweiten Jahr (und bis zum 15. Jahr) verlängert sich die volle Bezahlung um zwei Wochen. Ab dem 16. Beschäftigungsjahr hat der Dienstnehmer für zehn Wochen Anspruch auf die Weiterzahlung des vollen Lohns und ab dem 26. Jahr sind es zwölf Wochen.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht der Fortzahlungsanspruch gegenüber der zuständigen Krankenversicherung, meistens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Zahlt der Arbeitgeber nur mehr die Hälfte des Entgelts, so übernimmt die ÖGK die andere Hälfte. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und erhalten ab dem 4. Tag das Krankengeld direkt von der ÖGK. Auch Arbeitslose erhalten das Krankengeld von der ÖGK und zwar in Höhe der AMS-Leistung.

Das Krankengeld, sowohl das volle als auch das halbe, wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist formlos bei der Krankenversicherung (in den meisten Fällen ÖGK) zu stellen.

Ähnliche Beiträge

Schiff Ahoi bei der legendären ISZ-Regatta

Schiff Ahoi bei der legendären ISZ-Regatta

von Christian Klobucsar
13. Oktober 2025

Vom 4. bis 8. Oktober folgten rund 600 Installateure, Großhandelsmitarbeiter sowie Vertreter der Industrie der traditionellen Einladung zum ISZ-Cup ins...

Techem mit neuem Eigentümer

Techem mit neuem Eigentümer

von Rainer Kuster
11. Oktober 2025

Die Investmentgesellschaft "Partners Group" hat am 7. Oktober gemeinsam mit drei weiteren Partnern die Übernahme des Energie- und Messdienstleisters Techem...

Digitaler Produktpass wird Pflicht

Digitaler Produktpass wird Pflicht

von Rainer Kuster
10. Oktober 2025

Wie Austrian Standards meldet, wird der "Digitale Produktpass" (DPP) ab 2027 schrittweise verpflichtend und avanciert zu einem zentralen Instrument der...

Verdoppelung des Investitionsfreibetrags

Verdoppelung des Investitionsfreibetrags

von Klaus Klöckl
9. Oktober 2025

Wie die Steuerberatung LBG meldet, hat die Bundesregierung im September ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der heimischen Wirtschaft vorgestellt, das unter...

Erweiterung am Standort Bergheim

Erweiterung am Standort Bergheim

von Klaus Klöckl
8. Oktober 2025

Mit vielen geladenen Gästen feierte die Steiner Haustechnik kürzlich die Erweiterung der Logistik am Standort Bergheim. Der Zubau sei eine...

SHK-AKTUELL im Mai

Unsere Themen im Oktober

von Rainer Kuster
30. September 2025

Hurra - die Oktober-Ausgabe von SHK-AKTUELL ist fertig und wird in den nächsten Tagen druckfrisch ausgeliefert. Wer nicht warten mag,...

NEUESTE BEITRÄGE

  • Schiff Ahoi bei der legendären ISZ-Regatta
  • Frischekick mit COSMO: Wärme und Behaglichkeit für jedes Zuhause
  • EASYFIX – Schmutzwasserpumpen fix installiert
  • GF Hycleen Balance optimiert die Warmwasserzirkulation
  • Hybridstrategie: Was wir von der KFZ-Branche lernen können
WERBUNG

SHK AKTUELL

DAS ÖSTERREICHISCHE HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS

JETZT ABONNIEREN!

NEWSLETTER

SOCIAL MEDIA

SUCHE

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2023 SHK-AKTUELL OG

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
  • Mediadaten

© 2023 SHK-AKTUELL OG