Bekanntlich haben Arbeitnehmer auch im Krankenstand Anspruch auf Entlohnung. Nicht alle wissen jedoch, ab wann die zuständige Krankenversicherung die Weiterzahlung übernimmt. Vorweg: Es orientiert sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Für wie lange der Arbeitgeber das Entgelt im Krankenstand zu tragen hat, hängt – wie unter anderem auch der Website der LBG Österreich zu entnehmen ist – von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, wobei hier in der Regel keine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten erfolgt.
Im ersten Beschäftigungsjahr hat der Dienstgeber seinen Mitarbeitern im Krankheitsfall für sechs Wochen das volle und für weitere vier Wochen das halbe Entgelt zu bezahlen. Ab dem zweiten Jahr (und bis zum 15. Jahr) verlängert sich die volle Bezahlung um zwei Wochen. Ab dem 16. Beschäftigungsjahr hat der Dienstnehmer für zehn Wochen Anspruch auf die Weiterzahlung des vollen Lohns und ab dem 26. Jahr sind es zwölf Wochen.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht der Fortzahlungsanspruch gegenüber der zuständigen Krankenversicherung, meistens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Zahlt der Arbeitgeber nur mehr die Hälfte des Entgelts, so übernimmt die ÖGK die andere Hälfte. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und erhalten ab dem 4. Tag das Krankengeld direkt von der ÖGK. Auch Arbeitslose erhalten das Krankengeld von der ÖGK und zwar in Höhe der AMS-Leistung.
Das Krankengeld, sowohl das volle als auch das halbe, wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist formlos bei der Krankenversicherung (in den meisten Fällen ÖGK) zu stellen.