shk aktuell
DAS HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS
MEDIADATEN
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
shk aktuell
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
SHK-AKTUELL
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Sanitär

Katastrophenbeihilfe: So kommt man zum Geld

von Rainer Kuster
17. September 2024
in Sanitär
Foto: 123rf/mputsylo

Foto: 123rf/mputsylo

Der staatliche Katastrophenfonds wird jährlich mit rund 620 Millionen Euro aus Steuergeldern gespeist. Er richtet sich an Haushalte oder Betriebe, die beispielsweise nicht gegen Hochwasser versichert sind. Die konkreten Beihilfezahlungen im Katastrophenfall sind jedoch Ländersache. Am Beispiel Niederösterreich, das ja durch das aktuelle Hochwasser am stärksten betroffen ist, haben wir nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. Die Beihilfe beträgt bis zu 20 Prozent der anerkannten Gesamtschadenssumme.

Vorweg: Die NÖ-Wirtschaftskammer hat am 16.9. bekannt gegeben, dass sie die Unterstützung für Unternehmen pro Schadensfall von 20.000,- auf 40.000,- Euro verdoppelt. Nähere Infos gibt es in den einzelnen WKNÖ-Bezirks- und Außenstellen.

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch das Hochwasser entstanden sind. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse werden nicht anerkannt, soweit sie versicherbar gewesen sind.

Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden umgehend bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden eingetreten ist, gemeldet wird. Die örtlich zuständige Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Beihilfe.

Beihilfen werden jedenfalls nur gewährt, wenn ein von einer fachkundigen Person erstelltes Gutachten vorliegt, in welchem festgestellt wird, dass das eingetretene Ereignis als Naturkatastrophe, also unter anderem Hochwasser, Erdrutsch oder Erdsenkungen einzustufen ist und dadurch außergewöhnliche Schäden entstanden sind. Beträgt die Schadenssumme weniger als 20.000 Euro, ist jedoch kein Sachverständigen-Gutachten notwendig.

Geld gibt es nur, sofern die Gesamtschadenssumme abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens 1.000,- Euro beträgt und sich das Objekt in einem ordnungsgemäß instandgehaltenen und benützbaren Zustand befindet. Zudem müssen die erforderlichen behördlichen Bewilligungen für die beschädigten Objekte vorliegen.

Bewertung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden
Bei Schäden durch Hochwasser an Wohngebäuden und Nebengebäuden erfolgt eine Bewertung nach den von der NÖ Baudirektion festgelegten Richtwerten. Diese gelten auch für die Zentralheizungen und Außenanlagen einschließlich Inventar. Die Abstufung der Schadenskategorien ergibt sich aus der Höhe des Hochwasserstandes im Gebäude bzw. Geschoss. Grundlage ist die Nutzfläche (Berechnungsfläche) des betroffenen Gebäudes bzw. der betroffenen Geschosse.

Totalschäden, statische Schäden, Schäden an besonderen Haustechnikanlagen (z.B. Solar­speicher, Wasseraufbereitungsanlagen, Aufzüge) und Schäden durch Ölaustritt sind gesondert für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden zu bewerten.

Die übermittelten Daten bzw. Schadenserhebungsprotokolle werden von der Abteilung Landwirtschaftsförderung geprüft. Aufgrund der vorliegenden Angaben wird die anerkannte Gesamtschadenssumme ermittelt. Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung. Die Beihilfe beträgt bis zu 20 Prozent der anerkannten Gesamtschadenssumme.

In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann – nach eingehender Prüfung des Schadensfalls – abweichend von den in dieser Richtlinie festgelegten Beihilfesätzen bei einem unverhältnismäßig hohen Schadensausmaß, einem geringen Einkommen oder sonstiger außerordentlicher Belastungen sowie im Fall einer Existenzgefährdung eine höhere Beihilfe gewährt werden. Voraussetzung für die Einzelfallprüfung ist ein begründeter Antrag der Geschädigten oder des Geschädigten sowie die Vorlage entsprechender Nachweise.

Die Beihilfe ist innerhalb eines Jahres zur Behebung des festgestellten Katastrophenschadens zu verwenden. Nachweise über die Behebung des Schadens (saldierte Rechnungen, Zahlungsbelege) sind für allfällige behördliche Kontrollen mindestens zehn Jahre ab dem Eintritt des Katastrophenereignisses aufzubewahren. Die widmungsgemäße Verwendung der ausbezahlten Beihilfe wird von der Behörde stichprobenweise überprüft.

Ähnliche Beiträge

Delabie will KWC Professional übernehmen

Delabie will KWC Professional übernehmen

von Rainer Kuster
12. Juni 2025

Mit der Übernahme von KWC Professional (ehemals Franke Water Systems) durch die familiengeführte Delabie-Gruppe wird diese zum führenden europäischen Anbieter...

Topwerte für Österreichs Trinkwasserversorgung

Topwerte für Österreichs Trinkwasserversorgung

von Klaus Klöckl
7. Juni 2025

Anlässlich des Trinkwassertages am 13. Juni präsentiert die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) die Ergebnisse einer österreichweiten...

Vorwandsysteme: Das Bessere als Feind des Guten

Vorwandsysteme: Das Bessere als Feind des Guten

von Klaus Klöckl
27. Mai 2025

Es gibt nur selten Entwicklungen, die ein Gewerk so grundlegend revolutioniert haben, wie die Erfindung der Vorwandinstallation. Was früher aufwändig,...

Die neue Doppelpumpen-Hebeanlage ACO Muli-Nova DDP

Die neue Doppelpumpen-Hebeanlage ACO Muli-Nova DDP

von Advertorial
13. Mai 2025

<<< Werbung >>> Das Kraftpaket für große Förderhöhen bei Gewerbeobjekten und Industrie. Erhältlich in drei Leistungsstufen sowie zwei Behältervolumina. In...

LAUFEN CLEANET Dusch-WC Kollektion – Hygiene und Komfort im Bad

LAUFEN CLEANET Dusch-WC Kollektion – Hygiene und Komfort im Bad

von Advertorial
10. Mai 2025

<<< Werbung >>> Formvollendet komfortabel, durchdacht bedienbar und umfassend sauber: Dusch-WCs aus der LAUFEN CLEANET-Familie bieten ihren Nutzer:innen einen besonderen...

Tece tourt wieder

Tece tourt wieder

von Klaus Klöckl
6. Mai 2025

Seit 2022 zeigt Tece im Rahmen seiner "On Tour"-Roadshow, welche Lösungen dieser global aufgestellte Installationssystem-Profi für Installateure, Planer und Architekten...

NEUESTE BEITRÄGE

  • Anton Berger ist neuer oberster Installateur
  • Solarwärme-Markt wächst wieder
  • Firmen­pleiten setzen sich fort
  • Delabie will KWC Professional übernehmen
  • Manfred Denk zum Spartenobmann gewählt
WERBUNG

SHK AKTUELL

DAS ÖSTERREICHISCHE HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS

JETZT ABONNIEREN!

NEWSLETTER

SOCIAL MEDIA

SUCHE

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2023 SHK-AKTUELL OG

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
  • Mediadaten

© 2023 SHK-AKTUELL OG