Der Österreichische Biomasse-Verband hat auch heuer alle Bundes- und Landesförderungen für den Einbau von Holzheizungen in Privathaushalten erhoben und stellt die Ergebnisse samt Kontaktadressen zu den Förderstellen online zur Verfügung.
Dabei wurde die maximal mögliche Förderhöhe (ohne Bonus) für den Kesseltausch von Heizöl oder Erdgas auf Pellets oder Hackgut für Einfamilienhäuser bei Investitionskosten von mindestens 24.000 Euro angenommen. Mit bis zu 27.000 Euro (9.000 Euro Landes- und 18.000 Euro Bundesförderung) bleibt Tirol Spitzenreiter im Förderranking. Im Vorjahr konnte man im Bundesland noch bis zu 16.000 Euro abholen. Im Jahresvergleich ist das ein Plus von 11.000 Euro oder rund 70 Prozent. Auf Platz zwei rangiert Kärnten mit 24.000 Euro (+78 Prozent) gefolgt von Salzburg mit 22.500 Euro (+114 Prozent; Richtlinienanpassung im Februar erwartet) und Vorarlberg mit 22.000 Euro (+91 Prozent). Im Mittelfeld befinden sich Burgenland (21.500 Euro; +96 Prozent), Oberösterreich (20.900 Euro, +83 Prozent) sowie die Steiermark (20.500 Euro; +105 Prozent). Niederösterreich und Wien nehmen im Förderranking eine Sonderstellung ein. Niederösterreich gewährt einen Annuitätenzuschuss von vier Prozent für zehn Jahre als Unterstützung zur Rückzahlung eines Bankdarlehens. Dadurch erspart man sich Zinsen von maximal 4.320 Euro. In Wien ist eine Förderung nur im Rahmen einer thermischen Sanierung möglich. Die Förderung von Biomasse-Anlagen bedingt dort die gleichzeitige Installation einer Solar- oder PV-Anlage.
Förderprogramm „raus aus Öl und Gas“
Die Bundesförderung beträgt für Holzheizsysteme bis zu 18.000 Euro bei maximalen Investitionskosten von 24.000 Euro. Liegen die Kosten darunter, werden 75 Prozent zurückerstattet. Das ist eine deutliche Steigerung zum Vorjahr (+140 Prozent), als der Förderwerber maximal 7.500 Euro beantragen konnte. Bei Vorlage eines Gesamtsanierungskonzeptes winken zusätzliche 500 Euro.
Wird eine Solaranlage ergänzt (min. 6 m2), erhält man weitere 2.500 Euro. Neu ist ein Bonus bei Ersatz eines Gas- durch einen Elektro-Herd von 1.200 Euro. Es wird auch darauf hingewiesen, dass sämtliche in Anspruch genommenen Förderungen die Investitionskosten des Projekts nicht übersteigen dürfen.