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KIM-Verordnung fällt

von Rainer Kuster
9. Dezember 2024
in Allgemein
Foto: 123rf/smit

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In Österreich gelte die sogenannte KIM-Verordnung als mitverantwortlich, dass die Bauwirtschaft in der Krise stecke. Legt sie doch seit August 2022 die derzeit strengen Vergaberichtlinien für Wohnkredite an Privatpersonen fest. Mitte 2025 soll diese Verordnung nun auslaufen.

Laut „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ darf die monatliche Rückzahlungsrate für Immobilienkredite an Private maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Maximallaufzeit liegt bei 35 Jahren. Daran scheitert Erhebungen zufolge rund jeder zweite Haushalt. Bis zu 50 Prozent der Antragsteller bekamen aufgrund der KIM-Verordnung keine Wohnbaukredite genehmigt.

Weitere Schritte notwendig
Das Angebot neuer Wohnungen sei laut Statistik Austria weiterhin rückläufig, und das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) verzeichnete im November fünf Prozent mehr Arbeitslose im Bausektor verglichen mit dem Vorjahr – eine Branche mit 350.000 Beschäftigten. Daher brauche es laut den Branchenvertretern weitere entschlossene Schritte für mehr Wohnbau, wie eine Aufstockung der Wohnbauförderung und die Wiedereinführung der Zweckwidmung, damit die Mittel ausschließlich für neuen Wohnraum eingesetzt werden. Auch eine moderne Bauordnung mit rascheren Flächenwidmungen und leichterer Aufstockung bestehender Gebäude sowie steuerliche Entlastungen für Wohnraum-Investitionen würden den Neubau ankurbeln.

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