Umweltkatastrophen, wie das aktuelle Hochwasser, können viele Haushalte in eine finanzielle Schieflage bringen. Daher bieten Versicherungen entsprechenden Schutz gegen derartige Elementarereignisse. Doch zahlen die Versicherung auch wirklich bei allen durch Unwetter verursachte Schäden? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet auf seinem Portal entsprechende Antworten. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten.
Welche Versicherung ist nach einem Unwetter für welche Schäden zuständig?
Es gibt keine Universalversicherung, die Schäden nach Unwettern abdeckt, es kommt auf den Schaden an. Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude, die Haushaltsversicherung am versicherten Inhalt, Katastrophenpakete bieten nur eingeschränkte Leistungen.
Bei einer Eigenheim- oder Gebäudeversicherung ist das Gebäude und wenn vorhanden auch Nebengebäude wie Garage oder Schuppen versichert. Und zwar für Schäden nach Feuer, Sturm, Hagel, Steinschlag, Felssturz und Austritt von Leitungswasser.
Die Haushaltsversicherung kommt für Schäden am Wohnungsinhalt für Schäden nach Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch, Einbruch, Vandalismus und Raub auf.
Katastrophenpakete
… sind oft in Eigenheim- oder Haushaltsversicherung inkludiert (bisweilen nur als Zusatzbausteine) und leisten nach Naturkatstrophen wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Vermurung, Schneedruck, Lawinen. Das Problem dabei sind die häufig sehr niedrigen Leistungen (z.B. 5.000,- oder 10.000,- Euro), die aufgetretene Schäden oft nur zu einem Bruchteil decken.
Wann zahlt die Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung ist zuständig, wenn Schäden durch Sturm oder Blitzschlag an beweglichen Gütern entstehen – an allen, die im Haushalt zu finden sind, zum Beispiel an Möbeln, Teppichen, technischen Geräten, Kleidung, aber auch an Dingen im Keller(abteil).
Wann zahlt die Eigenheimversicherung?
Für Unwetter- und Sturmschäden am Haus selbst oder am Dach ist die Eigenheimversicherung zuständig. Ein Sturm ist in den Versicherungsbedingungen genau definiert mit „Wind über 60 km/h“. Gibt es Zweifel, ob es sich tatsächlich um einen Sturm gehandelt hat, kann man Auskunft bei der Geosphere Austria einholen. Das machen auch die Versicherer im Zweifelsfall. Wichtig ist, auch Nebengebäude und Gartenhäuschen oder Carport mit in die Versicherung einzuschließen.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel in der Haushaltsversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Eigenheimversicherung integriert. Die Haftpflichtversicherung ist sehr wichtig, denn ein Schaden kann unter Umständen finanziell existenzgefährdend sein.
Sie springt dann ein, wenn bei jemand anderem ein Schaden entsteht: Wenn beispielsweise der Sturm den Sonnenschirm von der Terrasse weht und dieser einen Passanten verletzt oder Schäden bei der Nachbarin anrichtet. Die Versicherung übernimmt den Schaden natürlich nur, wenn er unabsichtlich entstanden ist. Die Verschuldensfrage wird im Schadensfall genau geprüft.
Welche Pflichten haben Geschädigte?
Die wichtigsten Pflichten für Versicherte sind die sogenannten Obliegenheiten. Dazu zählt etwa die Schadenminderungspflicht: Versicherte sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ist zum Beispiel ein Teil des Daches abgetragen worden oder ein Fenster zerbrochen, ist man verpflichtet, die Innenräume vor weiteren Schäden zu schützen. Auch lockere Dachziegel sollten befestigt, morsche Bäume gefällt werden; das Befestigen von Sonnenschirmen und Gartenmöbeln gehört ebenfalls dazu. Beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung sind jedenfalls alle Fenster zu schließen. Außerdem gibt es eine Meldepflicht: Die Schadenmeldepflicht bedeutet, dass ein Schaden „unverzüglich“ beim Versicherer zu melden ist. So steht es in den Bedingungen.
Was ist sonst noch beachten?
Zusätzlich zu diesen vorgeschriebenen Pflichten rät der VKI zu einer guten Dokumentation der Schäden, um die Abwicklung zu erleichtern. Jedenfalls sollten Fotos gemacht werden, aber es empfiehlt sich auch, den Namen oder die Telefonnummer von Zeugen zu notieren.
Aufräumarbeiten können ebenfalls entschädigt werden. Wer also Schlamm aus der Garage pumpen lässt oder Wasser schöpft, sollte diesen Aufwand auch dokumentieren. Diese Leistung kann vom Versicherer im Rahmen der Neben- und Aufräumkosten ersetzt werden. Seit 2023 neu ist eine Steuerbegünstigung für Geschädigte und Helfer.
Was ist zu tun, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt?
Der VKI hört bei Beratung immer wieder, dass Versicherer die Leistung abgelehnt haben, obwohl der Schaden eigentlich versichert sein sollte. In diesen Fällen müssen die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden und es ist nachzulesen, was versichert ist und was nicht. Der Versicherer muss in seiner Schadenablehnung auch begründen, warum der Schaden abgelehnt wird. Diese Stelle in den Bedingungen müsste dann ganz genau geprüft werden.
Der ungekürzte Beitrag ist auf der Website des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) abrufbar: https://konsument.at/unwetterschaeden-versicherung