shk aktuell
DAS HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS
MEDIADATEN
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
shk aktuell
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
SHK-AKTUELL
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Allgemein

Dienstverhinderung durch Elementarereignisse

von Klaus Klöckl
17. September 2024
in Allgemein
Foto: 123rf/natalibabinska

Foto: 123rf/natalibabinska

Viele Inhaber von Gewerbebetrieben wissen nicht, was bei Vorliegen einer Unwetterkatastrophe, wie etwa dem aktuellen Hochwasser, im Dienstrecht vorgesehen ist. Müssen Arbeitskräfte auch dann bezahlt werden, wenn sie durch Hochwasser daran gehindert sind, den Arbeitsplatz zu erreichen? SHK-AKTUELL hat sich im Rechtsbereich der Wirtschaftskammer umgesehen.

Das Arbeitsrecht hat für diesen Fall mehrere Antworten vorgesehen. So ist es etwa davon abhängig, welchem Umstand diese Dienstverhinderung folgt. Liegt der Grund etwa im Bereich des Arbeitgebers, besteht bei Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies ist etwa unter anderem dann der Fall, wenn durch Schäden am Betriebsgebäude nicht gearbeitet werden kann. Bei Dienstverhinderungsgründen, die dem Arbeitnehmer zugeordnet werden können, besteht dann Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sie wichtige persönliche Gründe darstellen, die vom Arbeitnehmer nicht verschuldet und zeitlich begrenzt sind.

Bei Elementarereignissen, welche die Allgemeinheit treffen, indem eine „höhere Gewalt“ verhindert, am Arbeitsplatz zu erscheinen, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch. Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise durch Hochwasser am rechtzeitigen Arbeitsantritt gehindert, so ist zunächst zu prüfen, ob dieses Ereignis die Allgemeinheit trifft und daher kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Kollektivverträge können jedoch abweichende Regelungen enthalten. Ist nicht die Allgemeinheit, sondern nur eine beschränkte Anzahl von Arbeitnehmern durch ein Ereignis höherer Gewalt betroffen, fällt dieses Ereignis in die Sphäre des Arbeitnehmers. In einem solchen Fall ist für die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers maßgeblich, ob wichtige persönliche Gründe ein Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz rechtfertigen.
Der Arbeitgeber ist aber selbst im Fall einer begründeten Dienstverhinderung, die dem Bereich des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, nur dann zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn das Ereignis vorhersehbar ist und der Arbeitsplatz durch rechtzeitig getroffene Maßnahmen erreicht werden kann.
Befindet sich beispielsweise der Wohnort des Arbeitnehmers in einem Gebiet, in dem in kürzeren Abständen mit Hochwasser zu rechnen ist, so sind tatsächlich eintretende Hochwässer als voraussehbar anzusehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Jahrhunderthochwässer sind hingegen als nicht vorhersehbar anzusehen und schließen ein Verschulden des Arbeitnehmers aus.
Falls Arbeitnehmer auf Grund eines Katastropheneinsatzes im öffentlichen Interesse dem Dienst fernbleiben, trifft den Arbeitgeber keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung.

Ähnliche Beiträge

Das war die 1a-Vollversammlung 2026

Das war die 1a-Vollversammlung 2026

von Christian Klobucsar
14. April 2026

Am 10. und 11. April traf sich die heimische Haustechnikbranche zum traditionellen Austausch im Rahmen der 1a-Installateure Vollversammlung im Festspielhaus...

Wärmepumpen-Marktübersicht 2026

Wärmepumpen-Marktübersicht 2026

von Klaus Klöckl
14. April 2026

Orientierungshilfe: SHK-AKTUELL präsentiert jährlich die wichtigsten Kennzahlen beliebter Luft-Wasser-Wärmepumpen. In diesem Jahr wurden mit 25 aktuellen Modellen so viele Systeme...

GC öffnet 40. ABEX in Parndorf

GC öffnet 40. ABEX in Parndorf

von Klaus Klöckl
13. April 2026

Mit dem neuen Abholexpressmarkt in Parndorf sorgt die GC-Gruppe Österreich dafür, dass Installateurpartner im Osten noch kürzere Wege zu ihrer...

In eigener Sache

In eigener Sache

von Christian Klobucsar
10. April 2026

Gedrucktes hat Gewicht – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Doch in einer Zeit, in der Nachhaltigkeit nicht mehr nur...

Warum ein „Green Deal 2.0“ so wichtig ist

Belastbare Marktdaten für Energiewende gefragt

von Redaktion
9. April 2026

Georg Patay bleibt auch als aktiver Pensionist der SHK-Branche verbunden und kommentiert mit seiner mehr als 30jährigen HLK-Expertise in unterschiedlichen...

WorldSkills 2026: Jonas Danninger will nachlegen

WorldSkills 2026: Jonas Danninger will nachlegen

von Rainer Kuster
6. April 2026

Von A wie Anlagenelektriker bis Z wie Zimmerer: Österreich schickt heuer 48 junge Fachkräfte unter 22 Jahren zu den 48....

NEUESTE BEITRÄGE

  • Das war die 1a-Vollversammlung 2026
  • Wärmepumpen-Marktübersicht 2026
  • GF Hycleen Balance optimiert die Warmwasserzirkulation
  • GC öffnet 40. ABEX in Parndorf
  • In eigener Sache
WERBUNG

SHK AKTUELL

DAS ÖSTERREICHISCHE HAUSTECHNIK-FACHMAGAZIN FÜR INSTALLATIONSPROFIS

JETZT ABONNIEREN!

NEWSLETTER

SOCIAL MEDIA

SUCHE

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Digital
  • AGB
  • Datenschutz

© 2023 SHK-AKTUELL OG

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Sanitär
  • Heizung
  • Klima
  • Elektro
  • Mediadaten

© 2023 SHK-AKTUELL OG