Ein heftig polarisiertes Thema schafft es immer wieder, sich im emotionalen Meinungsdiskurs festzusetzen. Gemeint ist der freilich vernünftige Ansatz, durch bewusstes Formulieren der Sprache keine Menschen auszuschließen. Doch wie immer im Leben kann man damit auch über das Ziel hinausschießen. Nämlich dann, wenn derart Texte nur noch schwer lesbar werden.
Sprache steht bekanntlich niemals still. Sie passt sich laufend an den gesellschaftlichen Wandel an. Doch gut gemeint, ist eben nicht immer gut. Bestes Beispiel sind zusammengesetzte Wörter. Will man diese stets Gender-korrekt verfassen, kommen solche Undinge wie etwa “Bürger:innenmeister:innenwähler:innen” heraus.
Bayern hat daher kürzlich die Nutzung von Gendersternchen, Doppelpunkt und andere Wortbinnenzeichen an Schulen, Hochschulen und auch Behörden ausdrücklich verboten. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen mittels Wortbinnenzeichen sind somit bei unseren Nachbarn ab sofort unzulässig.
Bayerns Regierung folgt damit der Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung, dass es sich dabei um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
Auch in Österreich wird über ein derartiges Verbot diskutiert. So gab es bereits Mitte Februar im Parlament ein Hearing zum „Anti-Gendern-Volksbegehren“ im Gleichbehandlungsausschuss, nachdem dieses Papier von 154.102 Personen unterzeichnet wurde. Das Ergebnis war ein für Österreich typischer Mittelweg: So wurde die Verwendung neutraler geschlechtsübergreifender Formulierungen wie Publikum, Mitglieder, Gäste oder Studierende, Beschäftigte und Teilnehmende empfohlen. Genderstern, Doppelpunkt, Binnen-I oder Unterstrich im Wortinneren würden weder alle Geschlechterdiversitäten ansprechen, noch zu den Satz- und Wortzeichen gehören.
SHK-AKTUELL folgt dieser Empfehlung im Übrigen bereits seit seiner ersten Ausgabe und verzichtet auf die Lesefluss-störenden Binnenzeichen.