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Steuerliche Entlastung für Handwerkerfahrzeuge

von Klaus Klöckl
4. Juni 2025
in Allgemein
Foto: 123rf/rh2010

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Mit der Novelle der NoVA, die am 3. Juni im Parlament behandelt wurde, sollen ab 1. Juli betriebliche Nutzfahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe befreit werden.

Hintergrund dieser Reform ist eine Korrektur der NoVA-Ausweitung aus dem Jahr 2021, bei der auch typische Handwerkerfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 Tonnen in die NoVA-Pflicht fielen. Diese Regelung führte zu Belastungen für Betriebe, deren Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden. Formal soll es im kommenden Budgetausschuss der Nationalratssitzung beschlossen werden, um mit 1. Juli in Kraft treten zu können.

Das Budgetbegleitgesetz bringt für Kleinunternehmen auch noch weitere Verbesserungen: Entsprechend dem Regierungsprogramm wird die Umsatzgrenze, ab der Betriebsausgaben im Zuge der Gewinnermittlung pauschal geltend gemacht werden können, in zwei Schritten erhöht: zunächst auf 320.000 Euro, ab 2026 auf 420.000 Euro. Gleichzeitig steigt der Pauschalsatz auf 13,5 bzw. 15 Prozent ab 2026 an. Dies solle bürokratische Vereinfachungen bringen. Derzeit liegt die Umsatzgrenze für die Pauschalierung bei 220.000 Euro, davon können zwölf Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Für 2025 wird im Einkommensteuergesetz überdies eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro verankert, wobei es sich dabei um eine zusätzliche Zahlung handeln muss. Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen oder regelmäßige Bonuszahlungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht umfasst. Außerdem soll der steuerfreie Gesamtbetrag für etwaige Gewinnbeteiligungen und Mitarbeiterprämien mit 3.000 Euro gedeckelt werden.

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