Am 20. August präsentierte Österreich durch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler als letztes EU-Mitglied den Nationalen Energie- und Klimaplan und ist damit nur knapp einem EU-Vertrags-verletzungsverfahren entgangen. Diese Einigung der Regierung legt fest, wie Österreich bis 2030 seine Emissionen um 48 Prozent gegenüber dem Wert von 2005 einsparen wird.
Österreich hat im so genannten „NEKP“ verschriftlicht, wie das rechtlich verbindliche EU-Klimaziel bis 2030 erreicht wird. Das Gesetz sieht vor, dass die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 46 bis 48 Prozent sinken müssen. Die Berechnungen im NEKP zeigen nun – Österreich wird dieses Ziel mit der Umsetzung des Plans erreichen.
Im Vergleich zum Klimaplan-Entwurf aus dem Jahr 2023 sind dafür noch weitere Maßnahmen notwendig. Die Bundesregierung hat sich nun darauf verständigt, dass die Lücke durch zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und nicht durch den Ankauf von Zertifikaten geschlossen wird.
Dazu kommen allen voran folgende Maßnahmen:
- Abschaffung klimaschädlicher Subventionen (z.B. Dieselprivileg, Steuervorteile für Dienstwägen) im Ausmaß von mindestens zwei Millionen Tonnen CO2 jährlich im Jahr 2030.
- Fortsetzung der hohen Förderungen für den Heizungstausch und die Sanierung von Gebäuden bis 2030.
- Massiver Ausbau der Wasserstoffproduktion für die Verwendung in der heimischen Industrie.
- Einsatz der dauerhaften CO2-Speicherung in Sektoren, in denen klimaschädliche Treibhausgasemissionen nicht anders vermieden werden können.
Neben den sehr ambitionierten Zielen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erfüllt Österreich mit diesem NEKP auch seine EU-Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit diesem Klimaplan zeigt Österreich erstmals wissenschaftlich belegt, wie es seine Klimaziele erreicht. Damit wird auch klargestellt, welche klimapolitischen Maßnahmen in den kommenden Jahren noch ergriffen werden müssen.
Mit der Übermittlung des Nationalen Energie- und Klimaplans nach Brüssel erfüllt Österreich zudem schlussendlich seine europarechtlichen Verpflichtungen. Der Entwurf wurde im vergangenen Jahr durch die Europaministerin einseitig zurückgezogen. Nun wird auf Basis dieses Entwurfs ein Plan mit zusätzlichen Maßnahmen übermittelt.
Von der vorgegebenen 48-Prozent-Senkung bis 2030 dürfen zwei Prozentpunkte über die ETS-Flexibilität kompensiert werden. Diese Flexibilität nutzt Österreich aus. Gleichzeitig muss der Anteil der Erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch auf 57 Prozent steigen. All diese Ziele erfüllt Österreich mit dem vorliegenden NEKP.
Im Vergleich zum Entwurf 2023 sinken nun auch im WAM-Szenario die Emissionen weiter. Das hat mehrere Gründe – einerseits ist aufgrund der sehr schnellen Energiewende der reale Emissionsrückgang stärker als vor einem Jahr prognostiziert.
Außerdem umfasst das WAM-Szenario zusätzliche Maßnahmen. Dazu gehören die Beschlüsse für den Ausbau der Wasserstoffproduktion, das Kommunalinvestitionsgesetz sowie der Finanzausgleich mit seinen Klimaschutzmaßnahmen.
Darüber hinaus umfasst der NEKP nun zur Zielerreichung auch die Abschaffung von klimaschädlichen Subventionen im Ausmaß von zwei Millionen Tonnen CO2, die Umsetzung der Carbon-Management-Strategie und die Fortsetzung der Förderungen für den Heizungstausch und die Gebäudesanierung.
Auch die Potenziale der Geothermie müssen rascher genützt werden. Und in der Landwirtschaft wird der Umstieg auf Biokraftstoffe vorangetrieben.
Der Nationale Energie- und Klimaplan im Detail
Nachfolgend zitieren wir auszugsweise zentrale Punkte aus dem Originalpapier, das kürzlich an die EU übermittelt wurde:
Die inländische Energieerzeugung ist grundsätzlich durch geringe Vorkommen an fossilen Energieträgern und den hohen Nutzungsgrad bei erneuerbaren Energien gekennzeichnet.
Biomasse hat derzeit mit einem Anteil von ca. 55 Prozent den größten Anteil an der nationalen Bereitstellung von Erneuerbaren Energieträgern. Wasserkraft und sonstige erneuerbare Energien decken 2023 bereits rund 87 Prozent der gesamten heimischen Stromerzeugung ab. Fossile Energieträger müssen zu einem sehr hohen Grad importiert werden. Der Eigenversorgungsgrad bei fossilen Energieträgern betrug 2022 in Österreich lediglich 5,1 Prozent. Österreich war bei der Versorgung mit Erdgas zu Beginn der aktuellen Krise (Februar/März 2022) zu rund 80 Prozent von Importen aus Russland abhängig. Die einseitige Abhängigkeit hat sich in den Quartalen danach teils deutlich verringert, stieg jedoch gegen Ende 2023 wieder an; daher lässt sich daraus noch kein eindeutiger und dauerhafter Trend ableiten.
Diversifizierung der Importquellen
Die Herausforderung lautet nun, so schnell wie möglich russisches Gas vollständig zu ersetzen. Dafür ist sowohl eine Diversifizierung der Importquellen als auch die Substitution von fossilen durch erneuerbare Gase (einschließlich Wasserstoff) und eine deutliche Reduktion des Gasverbrauchs etwa durch Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme notwendig.
Auch in Bezug auf die Versorgung mit flüssigen fossilen Brennstoffen stehen im Zusammenhang mit dem auf EU-Ebene vorgesehenen zunehmenden Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektromobilität sowie dem Ausstieg aus Öl im Wärmemarkt grundlegende Veränderungen bevor, welche gravierende Auswirkungen auf das Energiesystem haben werden. Diese Entwicklungen stehen auch in Einklang mit dem langfristigen Erfordernis der Schaffung eines dekarbonisierten und resilienten Energiesystems sowie dem Ziel der Klimaneutralität.
Die Umweltsituation in Österreich kann hinsichtlich wesentlicher Kenngrößen wie Wasserqualität, Luftqualität, erneuerbare Energieressourcen oder dem im europäischen Vergleich hohen Anteil ökologisch bzw. umweltgerecht bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen sowie der nachhaltigen Waldbewirtschaftung als gut bezeichnet werden.
Hervorzuheben ist darüber hinaus die herausragende Position Österreichs bei Umwelt- und Energietechnologien. Insbesondere innovative Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieformen (Biomasse, Photovoltaik, Wind, Wärmepumpen) wiesen in den letzten Jahren – vor allem seit 2021 – hohe Wachstumsraten auf. Diese sind durch eine stark wachsende Inlandsnachfrage sowie durch hohe Exportanteile getrieben.
Österreichs Emissionen von Treibhausgasen (THG) sind zwischen 1990 und 2022 leicht gesunken. Fortschritte im Bereich einzelner Sektoren (etwa Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Energieversorgung) wurden insbesondere durch stark gestiegene Emissionen im Mobilitätssektor konterkariert, was neben der gestiegenen Fahrleistung im Individual-Personenverkehr dem stark gewachsenen Güterverkehr auf der Straße, auch im Transit, und dem preislich und strukturell bedingten Kraftstoffexport in Fahrzeugtanks geschuldet ist.
Emissionen sinken
Seit 2005 ist aber ein generell leicht sinkender Emissionstrend zu beobachten, der sich in etwa gleichermaßen auf den Emissionshandelsbereich (EHS) und Sektoren gemäß ESR verteilt (siehe Abbildung 1).
Betrachtet man die Entwicklung von THG-Emissionen, erneuerbarer Energie und Energieeffizienz im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung seit 2005 (Abbildung 2), so ist festzustellen, dass Österreich Fortschritte in allen drei Bereichen erzielen konnte.
Am erfolgreichsten konnte die Aufbringung erneuerbarer Energie gesteigert werden, während der Primärenergieverbrauch lediglich stabilisiert werden konnte. Sowohl beim Energieverbrauch als auch bei den THG-Emissionen ist über den gesamten Zeitraum auch eine relative Entkoppelung gegenüber der BIP-Entwicklung erkennbar; im letzten Berichtsjahr 2022 konnte eine markante absolute Entkoppelung zwischen THG-Emissionen und Energieverbrauch einerseits sowie BIP-Entwicklung andererseits erzielt werden. In der Dekade bis 2030 sind weitere Anstrengungen erforderlich, um eine zielkonforme Entwicklung in allen drei Bereichen (THG-Emissionen, Energieeffizienz, erneuerbare Energie) sicherstellen zu können.
Fit for 55
Die österreichische Bundesregierung verfolgt konsequent eine Strategie, die darauf ausgerichtet ist, bis 2030 in den Bereichen THG-Emissionsreduktion, erneuerbare Energie und Energieeffizienz die Ziele der Europäischen Union im Sinne des EU Klimagesetzes, des Pakets „Fit for 55“ (mit Ergänzungen durch RePowerEU) zu erreichen.
Darüber hinaus legt das Regierungsprogramm für die Periode 2020 bis 2024 das politische Ziel des Erreichens der Klimaneutralität bis 2040 fest – somit zehn Jahre vor der gesetzlichen Vorgabe für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten.
Im Sinne dieser neuen Zielsetzungen soll die Langfriststrategie Österreichs unter Einbindung von Ministerien, Ländern und weiteren Stakeholdern überarbeitet werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Erreichen des Ziels der Klimaneutralität in Österreich bis 2040.
Die Europäische Union verfolgt das Ziel, ihre Abhängigkeit von der Einfuhr von Gas, Öl und Kohle aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Der Ausstieg aus fossilem Erdgas, das in Österreich bis zuletzt zu einem weitaus überwiegenden Anteil aus Russland importiert wurde, muss deutlich beschleunigt und die Diversifizierung der Gaslieferquellen vorangetrieben werden.
Gleichzeitig verfolgt die österreichische Bundesregierung konsequente Ziele für den mittel- bis langfristig gänzlichen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe. Mit dem Ausstieg aus importierten fossilen Energieträgern kann Österreich einen erheblichen Finanzabfluss in der Zukunft vermeiden und die Wertschöpfung im Inland somit deutlich steigern.
Zudem sind Maßnahmen zu treffen, die eine Deckung der Energie- und Mobilitätsbedürfnisse ermöglichen. Die langfristige Dekarbonisierung muss somit bestmöglich als konsequente Antwort auf die geopolitischen Veränderungen sowie im Sinne der ökosozialen Marktwirtschaft – somit wirtschaftlich, ökologisch und sozial – und in Umsetzung der Agenda 2030 samt ihrer 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung genutzt werden.
Die Umsetzung der langfristigen Ziele muss in einer Weise gestaltet werden, dass daraus ein wirtschaftlich, ökologisch und sozial erfolgreiches Modell einer ressourceneffizienten und resilienten Wirtschaft resultiert. Dazu müssen bereits in der Perspektive bis 2030 alle relevanten Vorkehrungen getroffen und „stranded costs“ bzw. „lock-in“-Effekte und Pfadabhängigkeiten vermieden werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Transformation unter Einhaltung des Zieles nachhaltiger, geordneter öffentlicher Haushalte und auf Grundlage der Wirkungsorientierung des Mitteleinsatzes erfolgt.
Eine wesentliche Stütze des langfristigen Übergangs zur Klimaneutralität und -resilienz stellen die Fokusbereiche (Ziele und Maßnahmen) innerhalb der Zieldimension Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit dar, welche mit anderen Zieldimensionen des NEKP integriert werden sollen. Die Umsetzung des Übergangs in einem wettbewerbsorientierten Umfeld erfordert zudem ein auf die wesentlichen Zukunftsherausforderungen fokussiertes Aus- und Weiterbildungssystem sowie gezielte Steuerungsmaßnahmen im Arbeitsmarkt, welche besondere Unterstützungen für Regionen umfassen, die in besonderer Weise und strukturell von den Auswirkungen des Übergangs betroffen sind.
Internationaler und geopolitischer Kontext
Mit dem Klimaschutzübereinkommen von Paris wurde nicht nur der Ausstieg aus fossilen Energieträgern eingeleitet, sondern eine globale Transformation der Energiesysteme, der Wirtschaft und der Gesellschaft.
Im Rahmen der Klimakonferenz in Dubai (COP 28, 2023) wurde von den Parteien der „UAE Consensus“ verabschiedet. Dieser Konsens enthält erstmals eine Formulierung, welche die Notwendigkeit einer gerechten, geordneten und ausgewogenen Abkehr von allen fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen in diesem kritischen Jahrzehnt vorsieht, um im Einklang mit der Wissenschaft bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
Ebenso betont der Konsens ein neues, spezifisches Ziel zur Verdreifachung der erneuerbaren Energien und Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 und wiederholt die Ergebnisse der COP 26 (Glasgow) hinsichtlich eines schrittweisen Ausstiegs aus der Kohle und eines Auslaufens der Subventionen für fossile Brennstoffe. Darüber hinaus werden die Staaten aufgefordert, Maßnahmen zur Eindämmung von Nicht-CO2 THG-Emissionen zu beschleunigen, im Besonderen Methanemissionen bis 2030.
Dabei sind die Transformation des globalen und europaweiten Energiesystems und die Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Energieversorgungssituation wesentlich. Die Lage auf den europäischen Energiemärkten war bereits vor dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine angespannt und hat sich dadurch weiter verschärft.
Sicherstellung der Versorgung
Zur Preisfrage ist eine Verfügbarkeitsfrage hinzugekommen, welche die Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit vor Herausforderungen stellt.
Um die Abhängigkeit von russischen fossilen Energieträgern zu beenden und die Versorgungssicherheit langfristig zu sichern, müssen neben der Diversifizierung von Energieimporten, der Ausstieg aus fossilen Lieferketten und die Transformation des Energiesystems in Richtung Klimaneutralität vorangetrieben werden, etwa durch Energieeinsparungen und den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energieträger.
Beiträge Österreichs zur Klimafinanzierung
Österreich unterstützt global klimaschutzrelevante Programme und Projekte in Entwicklungsländern. Die Unterstützung erfolgt entweder direkt (bilateral) oder über internationale Finanzinstitutionen (multilateral) und stellt einen Beitrag Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung dar.
Die Grundlagen für dieses Engagement sind die Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung sowie das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik und der Strategische Leitfaden des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die internationalen Finanzinstitutionen.
Österreichs Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung setzen sich aus verschiedenen öffentlichen und privaten Quellen und Finanzinstrumenten zusammen. Neben nichtrückzahlbaren öffentlichen Zuschüssen werden grundsätzlich auch andere Finanzinstrumente – zum Beispiel öffentliche Kredite, Anteilskapital und Garantien – erfasst.
Die Entwicklung der österreichischen Beiträge zeigt für die Jahre 2018 bis 2021 gegenüber der „Startperiode“ 2010 bis 2012 (40 Mio. Euro pro Jahr) eine generell steigende Tendenz der Leistungen im Sinne eines „scaling up“. Schwankungen in Einzeljahren sind vor allem durch die Rhythmik der Vertragsabschlüsse bei den bilateralen Leistungen (Zusagen) und der Kapitalaufstockungen im multilateralen Bereich bedingt. Rund 57 Prozent der bilateralen Zuschüsse 2021 wiesen zudem eine Gender-Relevanz auf.
Europäische Rahmenbedingungen
Die Europäische Kommission hat 2019 den European Green Deal vorgestellt. Damit wurde eine wichtige Planungsgrundlage geschaffen, um die Union bis 2050 klimaneutral zu machen, das wirtschaftliche Wachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und dabei niemanden (weder Mensch noch Region) zurückzulassen.
Das auf dem Green Deal unmittelbar aufbauende EU-Klimagesetz, mit dem die Ziele zur Senkung der THG-Emissionen bis 2030 um netto mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 rechtlich festgeschrieben wurden, trat Mitte 2021 in Kraft. Damit wurde die Grundlage für das Paket „Fit for 55“ geschaffen, mit dem detaillierte Rahmenbedingungen für die Politikgestaltung sowie wesentliche Detailziele festgelegt wurden.
Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine steht das Thema der Energieversorgungssicherheit und Resilienz des Energiesystems ganz oben auf der politischen Agenda. Daher wurde im Sinne des REPowerEU-Plans das Ambitionsniveau der Zielsetzungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energie weiter angehoben und finanzielle wie auch verwaltungstechnische Rahmenbedingungen für die Umsetzung daraus resultierender kurz- bis mittelfristiger Investitionen geschaffen.
Im Rahmen ihrer Klima- und Energiepolitik („Fit for 55“) verfolgt die EU unter anderem folgende Hauptziele bis 2030:
- Senkung der THG-Emissionen um netto mindestens 55 Prozent gegenüber 1990, aufgeteilt auf die Bereiche:
− EU-EHS: minus 62 Prozent gegenüber 2005
− ESR: minus 40 Prozent gegenüber 2005
− Landnutzung: Speicherung von mindestens 310 Mio. t CO2 (2030); - Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen am Bruttoendenergieverbrauch auf 42,5 Prozent verbindlich (+2,5 Prozent indikativ) gemäß Revision der Erneuerbare-EnergienRichtlinie (RED III);
- Übergeordnetes Energieeffizienzziel von 11,7 Prozent im Vergleich zu den Projektionen des Referenzszenarios 2020 gemäß Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED III). Dies entspricht einer Verringerung des Endenergieverbrauchs um 38 Prozent bzw. des Primärenergieverbrauchs um 40,5 Prozent im Vergleich zu den Projektionen des Referenzszenarios 2007 für 2030;
- Nachhaltige Energiebesteuerung (Energiesteuerrichtlinie, ETD): Koppelung der Besteuerung von Kraft- und Heizstoffen sowie elektrischen Strom an die jeweiligen Auswirkungen auf Umwelt und Klima.
Ergänzend zum NEKP sind die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, nach der Verordnung über das Governance-System eine Langfriststrategie im Sinne des Klimaübereinkommens von Paris vorzulegen. Bei Bedarf sind diese Pläne bis 2025 von den Mitgliedstaaten zu aktualisieren. Dieser Aufforderung kommt Österreich durch die Aktualisierung der Ende 2019 an die Europäische Kommission übermittelten Langfriststrategie nach.
Ebenso als Reaktion auf die Energiekrise hat der Europäische Wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel verschiedene Arten möglicher Gegenmaßnahmen bewertet und acht Empfehlungen für EU-Entscheidungstragende entwickelt, wie sowohl die Energie- als auch die Klimakrise gleichzeitig angegangen werden können.
Österreichische Rahmenbedingungen
Das aktuelle Regierungsprogramm enthält im Bereich der Klimapolitik das Ziel eines Erreichens der Klimaneutralität bis 2040. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Anstrengungen zur Erreichung der Energiewende unternommen werden müssen, um insbesondere THG-Emissionen aus der Nutzung fossiler Rohstoffe rasch und effizient zu senken.
Dazu müssen weitergehende Anstrengungen unternommen werden, um die Kohlenstoffspeicherung zu steigern, damit die restlichen nicht vermeidbaren Emissionen durch natürliche oder technologische Senken kompensiert werden.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und dessen Folgen erfordern eine grundlegende Neubewertung der österreichischen Energiepolitik, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit der Energieversorgung. Kurzfristig erfordert dies im Bereich der Erdgasversorgung eine Diversifizierung der Versorgungsrouten, ehe schrittweise die Verwendung von Erdgas in der Energieversorgung reduziert und durch erneuerbare Energiequellen ersetzt und die dafür benötigte Infrastruktur, inklusive Wasserstoffinfrastruktur, ausgebaut wird.
Das Papier im Originalwortlaut gibt es hier: https://t.ly/V774m