Steigende Zinsen sowie Hürden bei der Kreditvergabe haben dazu geführt, dass die Bauwirtschaft unter Druck geraten ist. Daher hat die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Er kann ab sofort beantragt werden und bringt bis zu 2000 Euro, die der Staat für Handwerksarbeiten zuschießt.
Die Vergabe des Handwerkerbonus startete am 15. Juli und kann nur online beantragt werden – rückwirkend für Leistungen ab 1. März 2024. Die ersten Anträge wurden bereits genehmigt. Für jene Personen, die nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen bzw. Fähigkeiten für den Onlineantrag verfügen, gebe es Unterstützung – so könne jede Person für jede andere Person einen Antrag stellen. Pro Person und Jahr sei ein Antrag möglich, 20 Prozent der Arbeitskosten netto werden gefördert, maximal 2000 Euro. Einzureichen sei dies unter www.handwererkbonus.gv.at mit Name, Adresse, Kontonummer, Rechnungen, Zahlungsbestätigung und einer Identifikation.
Eine Video-Anleitung führt Schritt für Schritt durch die Antragsstellung. Telefonische Auskünfte erteilt darüber hinaus ein Callcenter unter der Hotline +43 50506 859 333.
Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Wohneinheit. 2025 kommt dann eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was die Antragstellung erleichtert. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.